Häusliche Krankenpflege nach SGB V

Wichtiger Hinweis!

Versicherte haben Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V (medizinische Behandlungspflege) wenn folgende Voraussetzungen vorliegen

  • Res besteht eine akute, behandlungsbedürftige Erkrankung
  • Reine von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung liegt vor
  • Rder Versicherte kann die notwendigen Pflegemaßnahmen nicht selbst durchführen
  • Res gibt keine im Haushalt lebende Person, die die Pflege übernehmen kann.

Krankenhausaufenthalte verkürzen

Durch die Krankenpflege nach SGB V können Krankenhausaufenthalte vermieden oder verkürzt werden.

Zu den Leistungen des SGB V gehören unter anderem:

  • RVerbandswechsel
  • RInjektionen (z.B. Insulin)
  • RKompressionsstrümpfe an – und ausziehen
  • RMedikamente richten und verabreichen
  • RVersorgung nach einem Krankenhausaufenthalt (vorübergehend oder dauerhaft)
  • RPortversorgung

Häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI

Wichtiger Hinweis!

Die häusliche Pflege durch die Diakoniestation setzt voraus, dass ein Pflegegrad vorliegt. Erbrachte Leistungen werden dann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Unser Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen individuell, bedarfsgerecht und mit Blick auf ihre persönlichen Ressourcen in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu versorgen.

Durch unsere pflegerischen Leistungen möchten wir dazu beitragen, ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Leben im eigenen Zuhause zu erhalten – in enger Verbindung mit dem sozialen Umfeld unserer Klientinnen und Klienten.

Zu unseren Hauptleistungen gehören unter anderem:

  • RUnterstützung / Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • RUnterstützung bei der Mobilisation zur Erhaltung und Förderung der Eigenaktivität
  • RHilfe bei Toilettengängen und bei der Versorgung bei Inkontinenz im Rahmen der täglichen Pflege
  • RUnterstützung bei der Zubereitung und Aufnahme von Mahlzeiten
  • RPflegerische Betreuungsleistungen im Rahmen der individuellen Pflegeplanung und der Tagesbetreuung

Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Sie haben Fragen?

Haben Sie Fragen rund um die Pflege? Gerne klären wir diese gemeinsam und beraten Sie, um Ihnen die Pflege zu erleichtern.

Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und ausschließlich Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, regelmäßig Beratungen durch einen Pflegedienst nach §37.3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durchführen zu lassen.

Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Pflegekasse.

Demenzschulungen

Hinweis!

Die Termine unserer nächsten Schulung werden wir rechtzeitig bekannt geben. Die Demenzschulungen werden in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen angeboten und sind in der Regel für die Teilnehmenden kostenfrei.

Demenzschulungen für Angehörige und freiwillig engagierte Helfer

  • Rdas Krankheitsbild Demenz
  • RDiagnostik und Behandlungsmöglichkeiten
  • RBiographie
  • RUmgang mit Demenzerkrankten
  • REssen und Trinken bei Demenz
  • RBasale Simulation
  • RHilfen, Finanzierung
  • RBetreuungsrecht