Sie haben einen Pflegegrad und erhalten Pflegegeld?
Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und ausschließlich Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet regelmäßig Beratungen durch einen Pflegedienst nach §37.3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durchführen zulassen.
Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Pflegekasse.
Haben Sie Fragen rund um die Pflege? Gerne klären wir diese gemeinsam und beraten Sie, um Ihnen die Pflege zu erleichtern.