Die Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 1 SGB XI wurde am 06.02.2020 durch den medizinischen Dienst der Kranken – und Pflegekassen erfolgreich durchgeführt.
Das Prüfungsergebnis wurde mit der Bestnote „sehr gut“ ausgezeichnet.
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Die Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 1 SGB XI wurde am 06.02.2020 durch den medizinischen Dienst der Kranken – und Pflegekassen erfolgreich durchgeführt.
Das Prüfungsergebnis wurde mit der Bestnote „sehr gut“ ausgezeichnet.